Ausweisungsbefehl


Eine Worttrennung gefunden

Aus · wei · sungs · be · fehl

Das Wort Aus­wei­sungs­be­fehl besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Aus­wei­sungs­be­fehl trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Aus­wei­sungs­be­fehl" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Ausweisungsbefehl ist ein amtlicher Bescheid oder eine schriftliche Anordnung einer Behörde, in der eine Person dazu aufgefordert wird, das Land zu verlassen. Der Befehl wird an Personen gerichtet, die sich illegal im Land aufhalten, gegen die strafrechtliche Vergehen vorliegen oder bei denen Gründe für die Ausweisung aus anderen Gründen vorliegen. Ein Ausweisungsbefehl kann auch aufgrund von Sicherheitsbedenken oder im Interesse der nationalen Sicherheit erlassen werden. Personen, denen ein Ausweisungsbefehl ausgestellt wurde, müssen das Land fristgerecht verlassen, andernfalls drohen ihnen Sanktionen oder Zwangsmaßnahmen.

Beispielsatz: Der Ausweisungsbefehl wurde aufgrund fehlender Aufenthaltserlaubnis erlassen.

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