Ausweisungsbefehlen


Eine Worttrennung gefunden

Aus · wei · sungs · be · feh · len

Das Wort Aus­wei­sungs­be­feh­len besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Aus­wei­sungs­be­feh­len trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Aus­wei­sungs­be­feh­len" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Ausweisungsbefehlen“ ist die Pluralform des Substantivs „Ausweisungsbefehl“. Es setzt sich aus den Teilen „Ausweisung“ und „Befehl“ zusammen. „Ausweisung“ bezieht sich auf den Vorgang, jemanden aus einem Land oder Gebiet zu verweisen, während „Befehl“ eine Anordnung oder Weisung beschreibt. Ausweisungsbefehle sind rechtliche Anordnungen, die das Abschieben oder Entfernen einer Person aus einem bestimmten Land oder Gebiet anordnen. Diese Befehle können im Rahmen von Einwanderungs- oder Asylverfahren erlassen werden und sind häufig mit dem Ziel verbunden, illegale Aufenthalte zu beenden.

Beispielsatz: Die Regierung erließ mehrere Ausweisungsbefehle, um die illegale Einwanderung zu bekämpfen.

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