Ausweisungsbeschlüssen


Eine Worttrennung gefunden

Aus · wei · sungs · be · schlüs · sen

Das Wort Aus­wei­sungs­be­schlüs­sen besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Aus­wei­sungs­be­schlüs­sen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Aus­wei­sungs­be­schlüs­sen" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Ausweisungsbeschlüssen" ist die Pluralform des Substantivs "Ausweisungsbeschluss". Es bezeichnet formelle Beschlüsse oder Entscheidungen, die zur Ausweisung einer Person führen, oft im rechtlichen Kontext, beispielsweise bei Migranten oder Asylsuchenden. Diese Beschlüsse werden von zuständigen Behörden oder Gerichten gefasst und können verschiedene Gründe haben, wie beispielsweise die Verletzung von Aufenthaltsbestimmungen. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "Ausweisung" (die Handlung, jemanden des Landes zu verweisen) und "Beschluss" (eine formelle Entscheidung) zusammen.

Beispielsatz: Die aktuellen Ausweisungsbeschlüsse der Behörde sorgen für kontroverse Diskussionen in der Öffentlichkeit.

Vorheriger Eintrag: Ausweisungsbeschlüsse
Nächster Eintrag: Ausweisungsbeschlusses

 

Zufällige Wörter: Gussgehäusen publizierenden starkbeschädigten Wilhelmsburger