Autonomiebehörden


Eine Worttrennung gefunden

Au · to · no · mie · be · hör · den

Das Wort Au­to­no­mie­be­hör­den besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Au­to­no­mie­be­hör­den trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Au­to­no­mie­be­hör­den" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Autonomiebehörden“ setzt sich aus „Autonomie“ und „Behörden“ zusammen. „Autonomie“ beschreibt die Fähigkeit zur Selbstbestimmung und Selbstverwaltung, während „Behörden“ staatliche oder institutionelle Einrichtungen bezeichnet, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. In der Form „Autonomiebehörden“ handelt es sich um den Plural, der auf mehrere solcher Institutionen hinweist. Diese Behörden sind verantwortlich für die Wahrung und Förderung von autonomen Rechten und Selbstverwaltungsstrukturen, häufig in speziellen politischen oder kulturellen Kontexten. Sie spielen eine entscheidende Rolle in der Gewährleistung von Bürgerrechten und der Organisation lokaler Verwaltung.

Beispielsatz: Die Autonomiebehörden sind verantwortlich für die Selbstverwaltung in regionalen Angelegenheiten.

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