Bürgeranhörung


Eine Worttrennung gefunden

Bür · ger · an ·· rung

Das Wort Bür­ger­an­hö­rung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bür­ger­an­hö­rung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bür­ger­an­hö­rung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Bürgeranhörung bezeichnet ein Verfahren, bei dem die Meinungen und Anliegen der Bürger zu bestimmten Themen, wie beispielsweise Bauprojekten oder politischen Maßnahmen, erfragt und berücksichtigt werden. Diese Form der öffentlichen Beteiligung dient dazu, den Bürgern eine Stimme zu geben und ihre Perspektiven in Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Bürger“ und „Anhörung“ zusammen. Während „Bürger“ die inhaber von Rechten in einem Staat bezeichnet, beschreibt „Anhörung“ den Vorgang des Zuhörens oder des Einholens von Meinungen und Informationen.

Beispielsatz: Die Stadtverwaltung organisierte eine Bürgeranhörung, um die Meinungen der Einwohner zu wichtigen Projekten einzuholen.

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