Bankrotterklärung


Eine Worttrennung gefunden

Bank · rott · er · klä · rung

Das Wort Bank­rott­er­klä­rung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bank­rott­er­klä­rung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bank­rott­er­klä­rung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Bankrotterklärung“ bezeichnet den offiziellen Akt, bei dem eine Person oder ein Unternehmen erklärt, zahlungsunfähig zu sein und die Schulden nicht begleichen zu können. Sie ist ein rechtlicher Begriff, der in Insolvenzverfahren verwendet wird. Die Erklärung führt oft zu einer gerichtlichen Prüfung der finanziellen Situation und kann den Beginn eines Prozesses zur Entschuldung einleiten. In Deutschland muss eine Bankrotterklärung beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Das Wort setzt sich aus „Bankrott“ (vollständige Zahlungsunfähigkeit) und „Erklärung“ (offizielle Mitteilung) zusammen.

Beispielsatz: Nach monatelangen finanziellen Schwierigkeiten reichte das Unternehmen schließlich die Bankrotterklärung ein.

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