Bannandrohungen


Eine Worttrennung gefunden

Bann · an · dro · hun · gen

Das Wort Bann­an­dro­hun­gen besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bann­an­dro­hun­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bann­an­dro­hun­gen" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Bannandrohungen sind Drohungen, die einen bestimmten Ausschluss oder Verbot aus einer Gemeinschaft, einem System oder einem Konzept implizieren. Der Begriff setzt sich aus „Bann“ (ein Verbot oder Ausschluss) und „Androhungen“ (das Drohen mit einer bestimmten Handlungsfolge) zusammen. In der Regel beziehen sich Bannandrohungen auf Warnungen, dass jemand von einer Art sozialen oder rechtlichen Zugehörigkeit ausgeschlossen werden könnte, wenn bestimmte Bedingungen nicht erfüllt werden. Diese Form des Wortes beschreibt einen Plural, der mehrere Beispiele oder Fälle solcher Drohungen umfasst.

Beispielsatz: Die Bannandrohungen des Unternehmens führten zu einer angespannteren Verhandlungssituation.

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