Bareinlage


Eine Worttrennung gefunden

Bar · ein · la · ge

Das Wort Bar­ein­la­ge besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bar­ein­la­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bar­ein­la­ge" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine "Bareinlage" bezieht sich auf den Geldbetrag oder die Geldsumme, die von einem Gesellschafter einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft als Kapital zur Verfügung gestellt wird. Diese Einlage wird in bar, also in Form von Bargeld, auf das Geschäftskonto der Gesellschaft eingezahlt. Dadurch erhält der Gesellschafter Anteile am Unternehmen und wird zum Mitinhaber. Die Bareinlage ist eine Bedingung für die Gründung oder Erweiterung des Unternehmens und dient als finanzielle Basis für dessen Existenz und Weiterentwicklung.

Beispielsatz: Die Bareinlage wurde erfolgreich auf das Unternehmenskonto überwiesen.

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