baurechtlichen


Eine Worttrennung gefunden

bau · recht · li · chen

Das Wort bau­recht­li­chen besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort bau­recht­li­chen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "bau­recht­li­chen" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „baurechtlichen“ ist die adjectivische Form des Substantivs „Baurecht“. Es handelt sich um das Adjektiv „baurechtlich“ im Plural oder im Dativ, genitiv oder Akkusativ mit der Endung „-en“. „Baurecht“ bezieht sich auf das Rechtsgebiet, das die Vorschriften und Gesetze im Zusammenhang mit dem Bauen und der Nutzung von Grundstücken regelt. Baurechtliche Bestimmungen umfassen unter anderem Genehmigungsverfahren, Bauvorschriften und Voraussetzungen für die Nutzung von Grundstücken entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Das Wort beschreibt also alles, was mit den rechtlichen Aspekten des Bauens zu tun hat.

Beispielsatz: Die baurechtlichen Vorschriften müssen strikt eingehalten werden, um eine sichere und legale Bauweise zu gewährleisten.

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