Beamtenerfahrung


Eine Worttrennung gefunden

Be · am · ten · er · fah · rung

Das Wort Be­am­ten­er­fah­rung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­am­ten­er­fah­rung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­am­ten­er­fah­rung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Beamtenerfahrung bezeichnet die praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten, die eine Person im Laufe ihrer Tätigkeit im öffentlichen Dienst, insbesondere als Beamter, erworben hat. Sie umfasst die spezifischen Abläufe, Vorschriften und Anforderungen, die für die Arbeit in einem staatlichen oder kommunalen Kontext relevant sind. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "Beamter" und "Erfahrung" zusammen. Dabei ist "Beamter" ein Substantiv, welches eine Person beschreibt, die in einem Beamtenverhältnis steht. "Erfahrung" beschreibt die Summe von erlebten Kenntnissen und Fertigkeiten. Beamtenerfahrung ist somit ein zusammengesetztes Nomen, das Expertise im öffentlichen Dienst bezeichnet.

Beispielsatz: Seine Beamtenerfahrung half ihm, die Herausforderungen im neuen Job erfolgreich zu meistern.

Vorheriger Eintrag: Beamtenelite
Nächster Eintrag: Beamtenerfahrungen

 

Zufällige Wörter: aufbauend Chefdenker Finanzprodukten präsentiertem vorbeizukommen