Behördengeschäft


Eine Worttrennung gefunden

Be · hör · den · ge · schäft

Das Wort Be­hör­den­ge­schäft besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­hör­den­ge­schäft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­hör­den­ge­schäft" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Behördengeschäft" bezeichnet die gesamte Palette von administrativen und rechtlichen Abläufen, die von Behörden durchgeführt werden. Hierzu zählen Anträge, Genehmigungen, Entscheidungen und Verwaltungsakte, die im Rahmen der öffentlichen Verwaltung erforderlich sind. Das Wort ist ein Kompositum, zusammengesetzt aus "Behörde" (eine Institution der Staatsverwaltung) und "Geschäft" (eine Handlung oder Tätigkeit). In vielen Fällen ist das Behördengeschäft notwendig, um gesetzliche Vorgaben umzusetzen und Bürgerinnen und Bürger in ihren Anliegen zu unterstützen. Es spiegelt die Interaktion zwischen Staat und Bürger wider und ist oft mit Formalitäten und Fristen verbunden.

Beispielsatz: Das Behördengeschäft erfordert häufig Geduld und genaue Unterlagen.

Vorheriger Eintrag: Behördengängen
Nächster Eintrag: behördenintern

 

Zufällige Wörter: bestorganisiert durchforstender Kostenvoranschlages Trickdiebe Vermittelung