Behördensprecher


Eine Worttrennung gefunden

Be · hör · den · spre · cher

Das Wort Be­hör­den­spre­cher besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­hör­den­spre­cher trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­hör­den­spre­cher" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Behördensprecher ist eine Person, meist ein Beamter, die offizielle Stellungnahmen im Auftrag einer Behörde abgibt. Der Behördensprecher ist für die Kommunikation zwischen der Behörde und der Öffentlichkeit zuständig und informiert über aktuelle Angelegenheiten, Maßnahmen und Informationen der Behörde. Er vertritt die Positionen und Entscheidungen der Behörde und nimmt zu Anfragen und Anliegen der Medien oder der Bevölkerung Stellung. Der Behördensprecher spricht im Namen der Behörde und steht somit für Transparenz und Auskunftsbereitschaft gegenüber der Öffentlichkeit.

Beispielsatz: Der Behördensprecher gab bekannt, dass die neuen Richtlinien ab nächster Woche gelten.

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