Behördenvertreter


Eine Worttrennung gefunden

Be · hör · den · ver · tre · ter

Das Wort Be­hör­den­ver­tre­ter besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­hör­den­ver­tre­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­hör­den­ver­tre­ter" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Behördenvertreter ist eine Person, die offiziell im Namen einer Behörde handelt und diese nach außen vertritt. Der Begriff "Behördenvertreter" ist in der Grundform und bezieht sich allgemein auf Personen, die eine Behörde repräsentieren. Behördenvertreter können Beamte, Angestellte oder auch gewählte Vertreter sein, je nach Art der Behörde. Sie sind für die Kommunikation mit der Öffentlichkeit, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und die Durchführung von Verwaltungsaufgaben zuständig. Die genaue Form des Behördenvertreters hängt von der spezifischen Behörde und ihren Zuständigkeiten ab.

Beispielsatz: Der Behördenvertreter erläuterte die neuen Vorschriften während der Sitzung.

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