Beistandspflicht


Eine Worttrennung gefunden

Bei · stands · pflicht

Das Wort Bei­stands­pflicht besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bei­stands­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bei­stands­pflicht" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Beistandspflicht beschreibt die rechtliche oder moralische Verpflichtung, einer Person in Not beizustehen oder Unterstützung zu leisten. Sie ist oft im Kontext von Familienangehörigen, Freunden oder rechtlichen Beziehungen relevant, etwa im Rahmen des Zivilrechts. Die Beistandspflicht kann auch eine Verantwortung zur Hilfeleistung im Sinne von Loyalität und Solidarität umfassen. In vielen Fällen ist sie unausgesprochen, doch in bestimmten Jurisdiktionen kann sie auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sollte die Verpflichtung vernachlässigt werden. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Beistand“ (Hilfe) und „Pflicht“ (Verpflichtung) zusammen.

Beispielsatz: Die Beistandspflicht verpflichtet jeden dazu, in Krisensituationen Hilfe zu leisten.

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