Beitragsbemessungsgrenze


Eine Worttrennung gefunden

Bei · trags · be · mes · sungs · gren · ze

Das Wort Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag des Einkommens, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Sie gilt in verschiedenen Sozialversicherungen, wie der Renten- und Arbeitslosenversicherung, und variiert jährlich. Verdient eine Person mehr als diese Grenze, wird nur das Einkommen bis zur Grenze für die Berechnung der Beiträge herangezogen. So wird sichergestellt, dass höhere Einkommen nicht überproportional belastet werden und gleichzeitig eine Einheitsgrenze für die Beitragspflicht besteht. Dies hat auch Auswirkungen auf die Höhe der späteren Ansprüche in der Sozialversicherung.

Beispielsatz: Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welchem Einkommen die Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden.

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