beitragspflichtige


Eine Worttrennung gefunden

bei · trags · pflich · ti · ge

Das Wort bei­trags­pflich­ti­ge besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort bei­trags­pflich­ti­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "bei­trags­pflich­ti­ge" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „beitragspflichtige“ ist ein Adjektiv und beschreibt Personen oder Institutionen, die einer Zahlungspflicht unterliegen, beispielsweise in Bezug auf Sozialversicherungsbeiträge oder Mitgliedsbeiträge. Es leitet sich von „Beitrag“ ab, kombiniert mit „pflichtig“, was bedeutet, dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung besteht, einen bestimmten Beitrag zu leisten. In diesem Kontext wird oft auf Arbeitnehmer, Selbstständige oder Mitgliedschaften in Organisationen verwiesen, die zur Zahlung eines Beitrags verpflichtet sind.

Beispielsatz: Die beitragspflichtigen Mitglieder müssen ihre jährlichen Zahlungen rechtzeitig leisten.

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