Belastungszeugin


Eine Worttrennung gefunden

Be · las · tungs · zeu · gin

Das Wort Be­las­tungs­zeu­gin besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­las­tungs­zeu­gin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­las­tungs­zeu­gin" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Belastungszeugin ist eine weibliche Person, die als Zeugin in einem Strafprozess oder einer anderen rechtlichen Angelegenheit auftritt und belastende Aussagen gegenüber dem Angeklagten oder einer anderen beteiligten Partei macht. Dabei handelt es sich um eine spezifische Form der Zeugin, die insbesondere bei bestimmten Verbrechen wie sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung zum Einsatz kommt. Die Belastungszeugin ist im juristischen Kontext von großer Bedeutung, da ihre Aussagen maßgeblich für den Ausgang des Verfahrens sein können.

Beispielsatz: Die Belastungszeugin spielte eine entscheidende Rolle im Gerichtsverfahren.

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