Belegungsrechte


Eine Worttrennung gefunden

Be · le · gungs · rech · te

Das Wort Be­le­gungs­rech­te besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­le­gungs­rech­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­le­gungs­rech­te" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Belegungsrechte sind spezielle Rechte, die einer Person oder Institution die Nutzung oder Belegung eines bestimmten Raumes oder Grundstücks ermöglichen. Diese Rechte können vertraglich festgelegt werden und regeln, wer zu welchem Zeitpunkt in einem bestimmten Objekt wohnen oder es nutzen darf. Häufig finden sie Anwendung im Immobilienbereich, beispielsweise bei Mietverträgen oder Pachtverhältnissen. Der Begriff setzt sich aus „Belegung“ – die Nutzung eines Raumes – und „Rechte“ – Ansprüche auf bestimmte Handlungen – zusammen. In der Form „Belegungsrechte“ handelt es sich um den Plural.

Beispielsatz: Die Belegungsrechte der Mieter wurden im neuen Mietvertrag klar geregelt.

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