Beleihungsfähigkeit


Eine Worttrennung gefunden

Be · lei · hungs ·· hig · keit

Das Wort Be­lei­hungs­fä­hig­keit besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­lei­hungs­fä­hig­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­lei­hungs­fä­hig­keit" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Beleihungsfähigkeit bezeichnet die Eignung eines Vermögenswerts oder einer Immobilie, als Sicherheit für ein Darlehen oder einen Kredit verwendet zu werden. Sie ist ein entscheidendes Kriterium für Banken und Finanzinstitute, um das Risiko einer Kreditvergabe einzuschätzen. Die Beleihungsfähigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Wert des Vermögens, die Marktlage und die Kreditwürdigkeit des Antragsstellers. Das Wort setzt sich aus den Bestandteilen „Beleihung“ (Sicherung durch Verpfändung) und „Fähigkeit“ (Eignung) zusammen, wobei es die Eigenschaft beschreibt, in finanziellen Transaktionen als Sicherheit dienen zu können.

Beispielsatz: Die Beleihungsfähigkeit der Immobilie bestimmt, wie viel Kapital bei der Bank aufgenommen werden kann.

Vorheriger Eintrag: beleihungsfähiges
Nächster Eintrag: beleihungsfähigste

 

Zufällige Wörter: Emils Freitagmittag Frühindikator gemeingefährlichstem Ventilsteuerblock