Benachteiligungsverbot


Eine Worttrennung gefunden

Be · nach · tei · li · gungs · ver · bot

Das Wort Be­nach­tei­li­gungs­ver­bot besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­nach­tei­li­gungs­ver­bot trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­nach­tei­li­gungs­ver­bot" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Benachteiligungsverbot" setzt sich aus den Wörtern "Benachteiligung" und "Verbot" zusammen. Es bezeichnet eine rechtliche Regelung, die Diskriminierung oder Ungleichbehandlung von Personen aufgrund bestimmter Merkmale wie Geschlecht, Herkunft, Religion oder Behinderung untersagt. Das Benachteiligungsverbot ist insbesondere in Antidiskriminierungsgesetzen verankert und dient dem Schutz der individuellen Rechte sowie der Förderung von Chancengleichheit in verschiedenen Lebensbereichen, wie zum Beispiel am Arbeitsplatz oder im Bildungswesen.

Beispielsatz: Das Benachteiligungsverbot schützt die Rechte von Individuen und fördert Gleichbehandlung in allen Lebensbereichen.

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