Beratervertrag


Eine Worttrennung gefunden

Be · ra · ter · ver · trag

Das Wort Be­ra­ter­ver­trag besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­ra­ter­ver­trag trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­ra­ter­ver­trag" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Beratervertrag ist ein schriftlicher Vertrag, der die Vereinbarungen zwischen einem Berater und einem Auftraggeber regelt. Er legt die Bedingungen für die Beratungstätigkeit fest, einschließlich der Vergütung, der Dauer des Engagements und der spezifischen Leistungen, die der Berater erbringen soll. Der Vertrag dient dazu, die Rechte und Pflichten beider Parteien zu klären und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Der Begriff setzt sich aus "Berater" (jemand, der fachkundigen Rat gibt) und "Vertrag" (rechtlich bindliche Vereinbarung) zusammen.

Beispielsatz: Der Beratervertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmen und dem externen Berater.

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