Berufsgeheimnis


Eine Worttrennung gefunden

Be · rufs · ge · heim · nis

Das Wort Be­rufs­ge­heim­nis besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­rufs­ge­heim­nis trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­rufs­ge­heim­nis" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Berufsgeheimnis bezeichnet die Verpflichtung von Fachleuten, bestimmte Informationen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erlangt wurden, vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für Berufe wie Ärzte, Anwälte oder Psychologen, die Zugang zu sensiblen Daten ihrer Klienten haben. Die Wahrung des Berufsgeheimnisses schützt die Privatsphäre der Betroffenen und fördert das Vertrauen in das professionelle Verhältnis. Die Geheimhaltungspflicht kann durch gesetzliche Regelungen gestärkt werden und ist von zentraler Bedeutung für ethische Standards in den betroffenen Berufen.

Beispielsatz: Das Berufsgeheimnis verpflichtet Anwälte, die vertraulichen Informationen ihrer Mandanten zu schützen.

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