Berufungsinstanzen


Eine Worttrennung gefunden

Be · ru · fungs · in · stan · zen

Das Wort Be­ru­fungs­in­stan­zen besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­ru­fungs­in­stan­zen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­ru­fungs­in­stan­zen" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Berufungsinstanzen sind in der Rechtsprechung die höheren Gerichtsinstanzen, bei denen eine Berufung gegen ein Urteil eingelegt werden kann. Sie dienen dazu, eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Korrektur der Entscheidungen der erstinstanzlichen Gerichte zu ermöglichen. Berufungsinstanzen treten in verschiedenen Formen auf, wie zum Beispiel das Berufungsgericht oder der Bundesgerichtshof. Diese Instanzen haben das Recht, das zuvor ergangene Urteil zu überprüfen und gegebenenfalls aufzuheben oder abzuändern. Aufgrund ihrer Funktion als höhere Gerichte spielen Berufungsinstanzen eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung einer gerechten Rechtsprechung.

Beispielsatz: Die Streitigkeiten können bis zu den höchsten Berufungsinstanzen gebracht werden.

Vorheriger Eintrag: Berufungsinstanz
Nächster Eintrag: Berufungskammer

 

Zufällige Wörter: heißblütigstes Holzkunstwerk neugewährten ungekünsteltester Wolframs