beschlagnahmter


Eine Worttrennung gefunden

be · schlag · nahm · ter

Das Wort be­schlag­nahm­ter besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort be­schlag­nahm­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "be­schlag­nahm­ter" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „beschlagnahmter“ ist die Partizipialform des Verbs „beschlagnahmen“ im Partizip II. Es beschreibt einen Gegenstand oder eine Ware, die von einer autorisierten Stelle, wie beispielsweise der Polizei oder dem Zoll, sichergestellt und an sich genommen wurde. In der Regel geschieht dies aufgrund von rechtlichen Gründen, etwa im Zusammenhang mit einem Strafverfahren oder zur Bekämpfung von illegalen Aktivitäten. Der Begriff weist auf einen Verlust des Besitzes für den ursprünglichen Eigentümer hin und impliziert eine offizielle Handlung, die oft durch gesetzliche Vorgaben nachvollzogen werden muss.

Beispielsatz: Die Polizei stellte den beschlagnahmten Gegenstand als Beweis in der Gerichtsverhandlung vor.

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