Beschlagnahmung


Eine Worttrennung gefunden

Be · schlag · nah · mung

Das Wort Be­schlag­nah­mung besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­schlag­nah­mung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­schlag­nah­mung" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Beschlagnahmung bezeichnet die amtliche und oft vorübergehende Entziehung von Eigentum oder bestimmten Gegenständen durch eine zuständige Behörde. Sie erfolgt meist im Kontext von Ermittlungen, um Beweismittel zu sichern, oder zur Gefahrenabwehr. Das Wort setzt sich aus „beschlagnahmen“, was so viel wie „sich etwas anmaßen“ oder „konfiszieren“ bedeutet, und der Endung „-ung“ zusammen, die einen Vorgang oder Zustand bezeichnet. In rechtlichen Rahmen wird die Beschlagnahmung häufig durch Erlass eines Beschlusses oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen durchgeführt.

Beispielsatz: Die Polizei führte die Beschlagnahmung der verdächtigen Waren durch, um die Ermittlungen voranzutreiben.

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