beschlußfähig


Eine Worttrennung gefunden

be · schluß ·· hig

Das Wort be­schluß­fä­hig besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort be­schluß­fä­hig trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "be­schluß­fä­hig" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „beschlussfähig“ beschreibt die Fähigkeit eines Gremiums, einen gültigen Beschluss zu fassen. Es bezieht sich häufig auf Versammlungen oder Ausschüsse, die eine bestimmte Mindestanzahl von Mitgliedern benötigen, um Entscheidungen treffen zu können. Die Grundform des Wortes ist „Beschlussfähigkeit“. In der Regel wird die Beschlussfähigkeit durch die Satzung oder Regelungen der jeweiligen Organisation festgelegt, und fehlt diese, können die gefassten Beschlüsse rechtlich anfechtbar sein.

Beispielsatz: Der Vorstand ist beschlussfähig, da die erforderliche Anzahl an Mitgliedern anwesend ist.

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