Beschlußfähigkeiten


Eine Worttrennung gefunden

Be · schluß ·· hig · kei · ten

Das Wort Be­schluß­fä­hig­kei­ten besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­schluß­fä­hig­kei­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­schluß­fä­hig­kei­ten" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Beschlußfähigkeiten bezeichnet die Fähigkeiten einer Person oder einer Gruppe, eine ausreichende Anzahl von Mitgliedern in einer Versammlung oder einem Gremium zu haben, um rechtskräftige Beschlüsse zu treffen. Dies ist insbesondere bei politischen oder geschäftlichen Entscheidungen wichtig. Beschlußfähigkeiten können variieren, je nach den spezifischen Anforderungen und Regeln einer Organisation. Oft muss eine bestimmte Mindestzahl an Anwesenden vorhanden sein, um beschlußfähig zu sein. Dies ermöglicht eine demokratische Entscheidungsfindung und stellt sicher, dass wichtige Angelegenheiten nicht von einer kleinen Gruppe allein entschieden werden.

Beispielsatz: Die Beschlussfähigkeiten des Gremiums wurden in der letzten Sitzung ausführlich diskutiert.

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