Beschlußfähigkeit


Eine Worttrennung gefunden

Be · schluß ·· hig · keit

Das Wort Be­schluß­fä­hig­keit besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­schluß­fä­hig­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­schluß­fä­hig­keit" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Beschlußfähigkeit ist die Voraussetzung dafür, dass eine Versammlung oder ein Gremium entscheidungsfähig ist. Sie bezieht sich auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder, die benötigt werden, um Beschlüsse rechtmäßig zu fassen. Die genaue Anzahl kann je nach Satzung oder Gesetzgebung unterschiedlich sein. Ist eine bestimmte Anzahl an Mitgliedern nicht anwesend oder wird diese Anzahl während der Sitzung unterschritten, kann die Beschlußfähigkeit nicht gegeben sein und es können keine wirksamen Entscheidungen getroffen werden.

Beispielsatz: Die Versammlung erreichte die erforderliche Anzahl an Teilnehmern und war somit beschlussfähig.

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