Beschäftigungsgarantien


Eine Worttrennung gefunden

Be · schäf · ti · gungs · ga · ran · ti · en

Das Wort Be­schäf­ti­gungs­ga­ran­ti­en besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­schäf­ti­gungs­ga­ran­ti­en trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­schäf­ti­gungs­ga­ran­ti­en" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Beschäftigungsgarantien sind Zusagen oder Vereinbarungen, die Arbeitnehmern Sicherheit bezüglich ihrer Anstellung bieten. Sie gewährleisten, dass ein Arbeitgeber bestimmte Bedingungen einhalten muss, um die Beschäftigung seiner Mitarbeiter zu sichern, zum Beispiel durch den Verzicht auf Entlassungen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Der Begriff setzt sich aus „Beschäftigung“ (Anstellung, Arbeit) und „Garantie“ (Zusage, Sicherheit) zusammen und befindet sich in der Pluralform. Dies impliziert, dass es sich um mehrere Zusagen oder garantierte Arbeitsplätze handelt. Beschäftigungsgarantien sind oft Teil von Tarifverträgen oder Sozialplänen in Unternehmen.

Beispielsatz: Die neuen Arbeitsgesetze beinhalten umfassende Beschäftigungsgarantien für alle Beschäftigten.

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