Beschäftigungsverbot


Eine Worttrennung gefunden

Be · schäf · ti · gungs · ver · bot

Das Wort Be­schäf­ti­gungs­ver­bot besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­schäf­ti­gungs­ver­bot trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­schäf­ti­gungs­ver­bot" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Beschäftigungsverbot" setzt sich aus den Begriffen "Beschäftigung" und "Verbot" zusammen. Es bezeichnet eine gesetzliche Regelung, die es bestimmten Personengruppen untersagt, eine berufliche Tätigkeit auszuüben. Solche Verbote können beispielsweise für Schwangere, Kranke oder Personen, die sich in bestimmten Schutzfristen befinden, verhängt werden. Ziel ist der Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Betroffenen. Das Beschäftigungsverbot kann temporär oder dauerhaft sein, abhängig von den jeweiligen Umständen und rechtlichen Grundlagen.

Beispielsatz: Aufgrund der gesundheitlichen Risiken wurde für die schwangere Mitarbeiterin ein Beschäftigungsverbot verhängt.

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