Besitzerin


Eine Worttrennung gefunden

Be · sit · ze · rin

Das Wort Be­sit­ze­rin besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­sit­ze­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­sit­ze­rin" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Besitzerin ist eine weibliche Person, die etwas besitzt. Das Wort steht in seiner Grundform und bezieht sich auf eine Frau, die rechtlich oder besitzmäßig Eigentümerin von etwas ist, sei es eine Sache oder ein Lebewesen. Die Besitzerin hat die Verantwortung und Kontrolle über den Besitz und ist dafür verantwortlich, ihn zu pflegen und zu erhalten. Dabei kann es sich um materiellen oder immateriellen Besitz handeln, zum Beispiel eine Immobilie, ein Fahrzeug, einen Betrieb, ein Haustier oder auch Urheberrechte.

Beispielsatz: Die Besitzerin des Cafés zaubert jeden Morgen die besten Croissants.

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