Besitzstörungsklage


Eine Worttrennung gefunden

Be · sitz · stö · rungs · kla · ge

Das Wort Be­sitz­stö­rungs­kla­ge besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­sitz­stö­rungs­kla­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­sitz­stö­rungs­kla­ge" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Besitzstörungsklage ist ein rechtliches Mittel im deutschen Zivilrecht, das dazu dient, den rechtmäßigen Besitz an einer Sache zu verteidigen. Sie wird eingereicht, wenn jemand in seinem Besitz gestört wird, sei es durch eine unbefugte Handlung oder durch andere Störungen. Ziel der Klage ist es, den störenden Zustand zu beseitigen und den Besitz wiederherzustellen. Das Wort setzt sich aus den Begriffen „Besitz“, „Störung“ und „Klage“ zusammen und beinhaltet somit sowohl das Element des physischen Besitzes als auch das rechtliche Vorgehen zur Sicherung dieses Besitzes.

Beispielsatz: Die Eigentümerin reichte eine Besitzstörungsklage gegen den unbefugten Nutzer der Immobilie ein.

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