Besuchsgenehmigung


Eine Worttrennung gefunden

Be · suchs · ge · neh · mi · gung

Das Wort Be­suchs­ge­neh­mi­gung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­suchs­ge­neh­mi­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­suchs­ge­neh­mi­gung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Besuchsgenehmigung ist eine Erlaubnis, eine Einrichtung oder einen Ort zu besuchen. Sie wird oft von Behörden oder Institutionen erteilt, um den Zugang zu beschränken und die Sicherheit zu gewährleisten. Die Besuchsgenehmigung kann sowohl für den privaten als auch für den geschäftlichen Bereich gelten. Sie kann beispielsweise von Gefängnissen, militärischen Einrichtungen, Unternehmen oder Regierungsgebäuden verlangt werden. Die Besuchsgenehmigung kann verschiedene Formen annehmen, wie z.B. eine schriftliche Erlaubnis, eine Zugangskarte oder eine elektronische Genehmigung. Sie dient dazu, den Besuchern den Zutritt zu gewähren und gleichzeitig die Sicherheitsvorkehrungen zu respektieren.

Beispielsatz:

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