Beteiligungsbesitz


Eine Worttrennung gefunden

Be · tei · li · gungs · be · sitz

Das Wort Be­tei­li­gungs­be­sitz besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­tei­li­gungs­be­sitz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­tei­li­gungs­be­sitz" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Beteiligungsbesitz" ist ein zusammengesetztes Substantiv aus den Wörtern "Beteiligung" und "Besitz". Es bezeichnet das Eigentum oder die Anteile, die eine Person oder ein Unternehmen an einer anderen Firma oder an einem Projekt hält. Der Begriff wird häufig im wirtschaftlichen Kontext verwendet und impliziert eine Form der Teilhabe oder Mitentscheidung an den Belangen des Beteiligten, sei es in finanzieller, strategischer oder operativer Hinsicht. Beteiligungsbesitz kann sowohl bei Aktiengesellschaften als auch bei anderen Arten von Unternehmen auftreten und ist ein wichtiger Aspekt der Unternehmensfinanzierung.

Beispielsatz: Der Beteiligungsbesitz des Unternehmens hat im letzten Jahr erheblich zugenommen.

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