Betretungsverbot


Eine Worttrennung gefunden

Be · tre · tungs · ver · bot

Das Wort Be­tre­tungs­ver­bot besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­tre­tungs­ver­bot trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­tre­tungs­ver­bot" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Betretungsverbot" setzt sich aus den Bestandteilen "Betreten" (das Hineingehen oder -fahren in einen Raum oder Bereich) und "Verbot" (eine Regel, die etwas nicht gestattet) zusammen. Es bezeichnet eine Vorschrift oder Anordnung, die es Personen untersagt, einen bestimmten Ort zu betreten. Solche Verbote können aus unterschiedlichen Gründen verhängt werden, wie etwa aus Sicherheitsgründen, bei Gefahren oder zur Aufrechterhaltung von Ordnung. Das Wort steht in der substantivierten Form und beschreibt somit einen festgelegten Zustand oder ein Regelwerk.

Beispielsatz: Aufgrund der Sicherheitslage wurde ein Betretungsverbot für das gesamte Gebäude ausgesprochen.

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