Betriebsangehöriger


Eine Worttrennung gefunden

Be · triebs · an · ge ·· ri · ger

Das Wort Be­triebs­an­ge­hö­ri­ger besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­triebs­an­ge­hö­ri­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­triebs­an­ge­hö­ri­ger" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Betriebsangehöriger“ bezeichnet eine Person, die zu einem bestimmten Betrieb oder Unternehmen gehört, typischerweise als Mitarbeiter oder Angestellter. Der Begriff setzt sich aus „Betrieb“, was eine wirtschaftliche Einheit beschreibt, und „angehörig“, was Zugehörigkeit ausdrückt, zusammen. Diese Form ist eine Nominalisierung, die sich aus der Verbindung von „Betrieb“ und dem Adjektiv „angehörig“ ergibt. In der deutschen Sprache sagt man auch „Betriebsangehörige“ (Plural), um mehrere Personen zu kennzeichnen, die in einem solchen Arbeitsverhältnis stehen.

Beispielsatz: Der Betriebsangehörige wurde zu einer wichtigen Besprechung eingeladen.

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