Betriebsangehörige


Eine Worttrennung gefunden

Be · triebs · an · ge ·· ri · ge

Das Wort Be­triebs­an­ge­hö­ri­ge besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­triebs­an­ge­hö­ri­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­triebs­an­ge­hö­ri­ge" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Betriebsangehörige ist die Pluralform des Begriffs Betriebsangehöriger. Es bezeichnet Personen, die einem bestimmten Betrieb oder Unternehmen angehören, also dort angestellt oder tätig sind. Der Begriff umfasst Mitarbeiter in verschiedenen Positionen und Funktionen innerhalb des Unternehmens. Betriebsangehörige können beispielsweise Angestellte, Arbeiter, Führungskräfte oder Auszubildende sein. Die Zugehörigkeit zu einem Betrieb ist oft durch einen Vertrag oder eine formelle Anstellung gekennzeichnet und spielt eine wichtige Rolle in Bezug auf Rechte und Pflichten innerhalb des Arbeitsverhältnisses.

Beispielsatz: Die Betriebsangehörigen sind herzlich zu der bevorstehenden Jahresversammlung eingeladen.

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