Betriebsparteien


Eine Worttrennung gefunden

Be · triebs · par · tei · en

Das Wort Be­triebs­par­tei­en besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­triebs­par­tei­en trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­triebs­par­tei­en" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Betriebsparteien sind diejenigen, die in einem Unternehmen oder Betrieb als Vertreter der Arbeitgeberseite und der Arbeitnehmerseite agieren. Sie stellen die betriebliche Funktion der Mitbestimmung und des Arbeitsrechts sicher. Dabei handelt es sich um die gewählten Betriebsräte oder betrieblichen Interessenvertreter der Arbeitnehmer und die Geschäftsführung bzw. die Unternehmensleitung. Gemeinsam gestalten sie die Arbeitsbedingungen, regeln Arbeitsverträge und sorgen für eine faire und angemessene Interessenvertretung. Die Betriebsparteien treffen sich regelmäßig in Betriebsversammlungen oder in Verhandlungen, um relevante Themen zu diskutieren und Entscheidungen zu treffen.

Beispielsatz: Die Betriebsparteien arbeiten eng zusammen, um die Interessen der Mitarbeiter und des Unternehmens zu vertreten.

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