Betriebspflicht


Eine Worttrennung gefunden

Be · triebs · pflicht

Das Wort Be­triebs­pflicht besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­triebs­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­triebs­pflicht" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Betriebspflicht bezeichnet die rechtliche Verpflichtung eines Betreibers, eine bestimmte Tätigkeit oder Anlage dauerhaft zu betreiben. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Rettungswache, ein Kraftwerk oder eine Abwasseranlage handeln. Die Betriebspflicht umfasst sowohl den Betrieb als auch die Instandhaltung und Sicherstellung des ordnungsgemäßen Funktionierens. Durch die Betriebspflicht sollen die Sicherheit, Gesundheit und Interessen der Allgemeinheit geschützt werden. Verletzt der Betreiber seine Betriebspflicht, kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Beispielsatz: Die Betriebspflicht verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Dienstleistungen kontinuierlich anzubieten.

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