Betriebsrentenansprüche


Eine Worttrennung gefunden

Be · triebs · ren · ten · an · sprü · che

Das Wort Be­triebs­ren­ten­an­sprü­che besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­triebs­ren­ten­an­sprü­che trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­triebs­ren­ten­an­sprü­che" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Betriebsrentenansprüche sind Leistungen, die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber erhalten, um im Ruhestand eine zusätzliche finanzielle Absicherung zu haben. Es handelt sich um Geldbeträge oder andere Versorgungsleistungen, die ein Angestellter als Teil der betrieblichen Altersversorgung erwirbt. Die Betriebsrentenansprüche basieren in der Regel auf den individuellen Arbeitsverträgen und werden vom Arbeitgeber verwaltet. Sie können in Form von Direktzusagen, Unterstützungskassen oder Pensionskassen gewährt werden. Betriebsrentenansprüche sind eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente und sollen den Arbeitnehmern ein höheres Einkommen im Ruhestand ermöglichen.

Beispielsatz: Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf Betriebsrentenansprüche, die ihnen eine finanzielle Sicherheit im Alter bieten.

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