Betriebsrätin


Eine Worttrennung gefunden

Be · triebs ·· tin

Das Wort Be­triebs­rä­tin besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­triebs­rä­tin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­triebs­rä­tin" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Betriebsrätin ist eine weibliche Person, die im Rahmen der Mitbestimmung und Arbeitnehmervertretung in einem Unternehmen tätig ist. Sie ist Mitglied des Betriebsrats, der die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Unternehmensleitung vertritt. Die Betriebsrätin hat das Recht, an Entscheidungen über Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten und andere relevante Themen mitzuwirken. Das Wort „Betriebsrätin“ ist die weibliche Form von „Betriebsrat“. In der männlichen Form würde man von einem Betriebsrat sprechen, während die Endung „-in“ auf die weibliche Geschlechtsform hinweist.

Beispielsatz: Die Betriebsrätin setzt sich engagiert für die Interessen der Mitarbeitenden ein.

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