bevollmächtigt


Eine Worttrennung gefunden

be · voll · mäch · tigt

Das Wort be­voll­mäch­tigt besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort be­voll­mäch­tigt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "be­voll­mäch­tigt" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "bevollmächtigt" ist die Partizip II Form des Verbs "bevollmächtigen". Es bedeutet, jemandem offiziell und rechtlich die Vollmacht oder Befugnis zu geben, im Namen einer anderen Person oder Organisation zu handeln. Eine bevollmächtigte Person hat die Autorität und das Recht, Entscheidungen zu treffen oder Verträge abzuschließen. Das Partizip II zeigt an, dass die Handlung bereits abgeschlossen ist.

Beispielsatz: Er wurde bevollmächtigt, im Namen der Firma Verträge zu unterzeichnen.

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