bevollmächtigte


Eine Worttrennung gefunden

be · voll · mäch · tig · te

Das Wort be­voll­mäch­tig­te besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort be­voll­mäch­tig­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "be­voll­mäch­tig­te" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Bevollmächtigte“ ist die Pluralform des Substantivs „Bevollmächtigter“, das eine Person bezeichnet, die durch eine Vollmacht autorisiert wurde, im Namen einer anderen Person oder Organisation zu handeln. Bevollmächtigte haben die rechtliche Befugnis, Entscheidungen zu treffen und Handlungen durchzuführen, die den Interessen des Vollmachtgebers entsprechen. Diese Bevollmächtigung kann in verschiedenen Kontexten vorkommen, beispielsweise im rechtlichen, finanziellen oder geschäftlichen Bereich. Der Begriff spielt eine wichtige Rolle in der Rechtswissenschaft, da er die Verantwortlichkeiten und Befugnisse, die jemand durch eine Vollmacht erhält, beschreibt.

Beispielsatz: Der Bevollmächtigte des Unternehmens unterzeichnete die wichtigen Dokumente.

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