Beweisführungen


Eine Worttrennung gefunden

Be · weis · füh · run · gen

Das Wort Be­weis­füh­run­gen besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­weis­füh­run­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­weis­füh­run­gen" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Beweisführungen" ist das Pluralnoun von "Beweisführung", das wiederum ein Substantiv ist, das den Akt oder den Prozess des Präsentierens, Vorbringens oder Führens von Beweisen in juristischen oder argumentativen Zusammenhängen bezeichnet. Es beschreibt den Vorgang, durch den eine Person oder eine Partei versucht, ihre Argumente, Ansichten oder Standpunkte anhand von überzeugenden Beweisen oder Fakten zu unterstützen. Beweisführungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Rechts- und Debattierwesens und dienen dazu, die Richtigkeit oder Gültigkeit einer Behauptung oder eines Arguments zu stützen oder zu widerlegen.

Beispielsatz: Die Beweisführungen in dem juristischen Verfahren waren entscheidend für das Urteil.

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