beweispflichtig


Eine Worttrennung gefunden

be · weis · pflich · tig

Das Wort be­weis­pflich­tig besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort be­weis­pflich­tig trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "be­weis­pflich­tig" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "beweispflichtig" ist ein Adjektiv, das sich aus dem Nomen "Beweis" und dem Suffix "-pflichtig" zusammensetzt. Es beschreibt die Notwendigkeit, einen Beweis zu erbringen oder nachzuweisen. In rechtlichen Kontexten bedeutet es, dass eine Partei die Verantwortung trägt, bestimmte Tatsachen oder Ansprüche durch Beweise zu untermauern. Beweispflichtige Personen oder Parteien sind somit verpflichtet, Beweismittel vorzulegen, um ihre Argumente oder Positionen zu stützen. Dieses Wort findet häufig Anwendung im Strafrecht, Zivilrecht und anderen rechtlichen Auseinandersetzungen, wo die Beweislast entscheidend für den Ausgang eines Verfahrens sein kann.

Beispielsatz: In einem Zivilprozess liegt die Beweispflichtig beim Kläger, der seine Ansprüche glaubhaft machen muss.

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