Bezirksgerichten


Eine Worttrennung gefunden

Be · zirks · ge · rich · ten

Das Wort Be­zirks­ge­rich­ten besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­zirks­ge­rich­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­zirks­ge­rich­ten" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Bezirksgerichten“ ist die Pluralform des Begriffs „Bezirksgericht“, einem zusammengesetzten Substantiv aus „Bezirk“ und „Gericht“. Bezirksgerichte sind Gerichtsbarkeiten auf regionaler Ebene, die für bestimmte rechtliche Angelegenheiten innerhalb eines festgelegten geografischen Gebiets zuständig sind. Sie befassen sich häufig mit zivil- und strafrechtlichen Fällen und sind eine wichtige Instanz im Justizsystem, um die Rechtsprechung näher zu den Bürgern zu bringen und damit den Zugang zur Justiz zu erleichtern.

Beispielsatz: Die Bezirksgerichten sind für viele zivilrechtliche Fälle zuständig.

Vorheriger Eintrag: Bezirksgerichte
Nächster Eintrag: Bezirksgerichtes

 

Zufällige Wörter: erblindetem Freiluftkino Herodot überpflanzest