Bezugsdauer


Eine Worttrennung gefunden

Be · zugs · dau · er

Das Wort Be­zugs­dau­er besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­zugs­dau­er trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­zugs­dau­er" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Bezugsdauer bezeichnet den Zeitraum, in dem Leistungen, wie beispielsweise finanzielle Unterstützungen oder Sozialleistungen, in Anspruch genommen werden können. Der Begriff setzt sich aus dem Substantiv „Bezug“ und „Dauer“ zusammen. „Bezug“ meint hier die Inanspruchnahme einer Leistung, während „Dauer“ die Zeitspanne beschreibt. In verschiedenen Kontexten kann die Bezugsdauer variieren, beispielsweise bei Arbeitslosengeld oder anderen staatlichen Förderungen. Die Regelungen zur Bezugsdauer sind oft entscheidend für die finanzielle Planung und Sicherheit der Betroffenen.

Beispielsatz: Die Bezugsdauer des Gutscheins beträgt sechs Monate.

Vorheriger Eintrag: bezugsbereit
Nächster Eintrag: Bezugsebene

 

Zufällige Wörter: Abrüstungsziel Baubetreuung prognostiziertem vierhundertvierundvierzigste weltmännischerer