Bezugspartei


Eine Worttrennung gefunden

Be · zugs · par · tei

Das Wort Be­zugs­par­tei besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­zugs­par­tei trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­zugs­par­tei" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Bezugspartei“ setzt sich aus den Komponenten „Bezug“ und „Partei“ zusammen. Es bezeichnet eine Person oder Institution, die in einem bestimmten Kontext einen Bezug zu einer Angelegenheit oder einem Vertrag hat. Oft wird der Begriff in rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhängen verwendet, um den Vertragspartner oder die relevante Partei zu kennzeichnen, die Ansprüche geltend machen kann oder Informationen erhält. Der Begriff ist eine zusammengesetzte Form und wird in der Regel verwendet, um die Beziehungen zwischen verschiedenen Parteien in einem Prozess oder einer Vereinbarung klar zu definieren.

Beispielsatz: Die Bezugspartei hat die Verantwortung, alle relevanten Informationen rechtzeitig bereitzustellen.

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