Bindungswirkung


Eine Worttrennung gefunden

Bin · dungs · wir · kung

Das Wort Bin­dungs­wir­kung besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bin­dungs­wir­kung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bin­dungs­wir­kung" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Bindungswirkung bezeichnet die rechtliche Wirkung, die ein Vertrag oder ein Urteil auf die beteiligten Parteien hat. In der Regel führt diese Wirkung dazu, dass die Parteien an die vereinbarten Bedingungen gebunden sind und diese erfüllen müssen. Der Begriff setzt sich aus „Bindung“ und „Wirkung“ zusammen. Dabei bezieht sich „Bindung“ auf die Verpflichtung, die aus den getroffenen Vereinbarungen resultiert, während „Wirkung“ die durchsetzbaren Konsequenzen beschreibt, die im Fall einer Nichteinhaltung entstehen können. Bindungswirkung ist besonders relevant im Zivilrecht und im Vertragsrecht.

Beispielsatz: Die Bindungswirkung des Vertrags stellt sicher, dass beide Parteien an die vereinbarten Bedingungen gebunden sind.

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