Blaulichtsteuer


Eine Worttrennung gefunden

Blau · licht · steu · er

Das Wort Blau­licht­steu­er besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Blau­licht­steu­er trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Blau­licht­steu­er" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Blaulichtsteuer ist eine Abgabe oder Gebühr, die von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten erhoben wird, wenn sie ihr Blaulicht in Betrieb nehmen. Diese Steuer wird typischerweise als Maßnahme zur Finanzierung von Einsatzkosten oder zur Unterstützung des Straßenverkehrs genutzt. Die Blaulichtsteuer kann je nach Gemeinde oder Stadt unterschiedlich hoch sein und wird normalerweise regelmäßig von den betreffenden Organisationen gezahlt. Es handelt sich hierbei um eine Substantivkomposition aus den Worten "Blaulicht" (Licht, das bei Notfällen oder Einsätzen verwendet wird) und "Steuer" (Gebühr, Abgabe).

Beispielsatz: Die Einführung der Blaulichtsteuer sorgt für Diskussionen über die Finanzierung von Rettungsdiensten.

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